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Das Seminar


04. Mai 2011, Unicum Erlangen, 18.30 Uhr

Prof. Dr. Matthias Jahn
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht der FAU Erlangen-Nürnberg
Verletzung von Privatgeheimnissen? Die straf- und berufsrechtliche Bewertung eines “Anwaltssekretariats”

Angesichts der derzeitigen Wirtschaftslage und steigenden Konkurrenzdrucks auf dem Anwaltsmarkt besteht für die Rechtsanwaltschaft oft ein Zielkonflikt zwischen möglichst weitgehender Kostenoptimierung und der Wahrung der Anforderungen des anwaltlichen Berufsrechts. Vor diesem Hintergrund soll der Frage nachgegangen werden, ob und inwieweit eine Auslagerung anwaltlicher Sekretariatsleistungen auf einen externen Dienstleister („Anwaltssekretariat“) straf- und berufsrechtlich zulässig ist.

Prof. Dr. Jahn wurde 2005 auf den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht berufen. Seit 2005 ist Prof. Dr. Jahn daneben Richter am Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg und leitet seit 2010 die bundesweit erste Forschungsstelle Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS) an der Universität Erlangen-Nürnberg (www.rups.rw.uni-erlangen.de).

06. Juni 2011, Unicum Erlangen, 18.30 Uhr

Dr. Martin Müller
Richter am AG Würzburg
Der “Deal” im Strafverfahren

Bei den Absprachen (auch Deal oder Verständigung genannt) handelt es sich um eine Verfahrenspraxis, die erst seit kurzem gesetzlich geregelt ist und lange Zeit nur richterrechtlich geduldet und praktiziert wurde, um den stetig steigenden Verfahrenszahlen bei der Justiz Herr zu werden oder für den Mandanten das beste Ergebnis rauszuholen.

Die Absprachen stehen seit jeher in der Kritik, gehören jedoch zum strafprozessualen Alltag. Welche Vorteile und Nachteile bringt die neue gesetzliche Regelung für die Justiz und die Verteidigung und auf welchem Weg befindet sich der deutsche Strafprozess?

Dr. Müller ist Richter am Amtsgericht Würzburg in Zivilsachen. Er promovierte 2007 in Erlangen bei Prof. Dr. Matthias Jahn zum Thema „Probleme um eine gesetzliche Regelung der Absprachen im Strafverfahren“.

04. Juli 2011, Unicum Erlangen, 18.30 Uhr

Dr. Jörn Heinemann
Notar in Neumarkt i.d.Opf.
Anwaltshaftung - aktuelle Fragen und Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Wenn ein Mandant mit dem Ausgang seines Rechtsstreits nicht zufrieden ist, beginnt oftmals ein neuer Konflikt – nunmehr zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Regressstreitigkeiten gehören – auch dank einer nicht gerade anwaltsfreundlichen Rechtsprechung – zu den unerfreulichen Seiten des Anwaltslebens. Kann man sich dagegen schützen?

Dr. Heinemann ist seit 2004 Notar, seit 2001 Lehrbeauftragter an der FAU Erlangen-Nürnberg und seit 2005 Mitglied im Ausschuss der Bundesnotarkammer für Verfahrens- und Berufsrecht. Der Referent ist Autor mehrerer Publikationen u. a. zum Anwaltshaftungsrecht und Mitautor zahlreicher Kommentare